Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei uns gibt es weder Kleingedrucktes in seitenlangen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) noch nachträgliche, schwer nachvollziehbare Berechnungen von Vergütungsansprüchen. Zu zahlen ist stets gegen Rechnung ausschließlich das zuvor entweder individuell vereinbarte Honorar oder die im Exposé genannte Courtage. Diese beträgt in der Regel 5,95 % des Kaufpreises und ist bei Kauf/Verkauf einer Immobilie erst mit notariellem Vertragsabschluß verdient und fällig.
Beim Immobilienverkauf ist die Courtage in der Regel vom Käufer zu zahlen; davon abweichende vertragliche Vereinbarungen sind möglich. Bei Vermietungen nahm unsere Bundesregierung mit der Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ den Mietvertragsparteien die in Deutschland ansonsten geltende Vertragsfreiheit.
Bei uns sind Sie vor jeglichen Überraschungen gefeit. Wichtiger als diese knapp gefassten Hinweise sind für Sie unsere umfangreichen Leistungsgarantien.